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Book of MofAmigo

Die MofAmigos sind dein Mofaclub. Du sollst keine anderen Mofaclubs haben neben ihm. Du sollst die Ausfahrt heiligen. Du sollst deinen Club ehren, auf dass dir's wohlgehe und du lange lebest auf Erden. Du sollst den Namen der MofAmigos nicht unnütz gebrauchen, denn der Präsi wird den nicht ungestraft lassen, der den Namen der MofAmigos missbraucht.


§1 Es herrscht eine allgemeine Mofapflicht für jeden MofAmigo. Ein Mofa muss Pedale besitzen und eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25km/h.


§2 Es herrscht eine allgemeine Kuttenpflicht bei offiziellen Veranstaltungen, Stammtischen und beim Mofa fahren.


§3 Bei allen unter §2 genannten Aktivitäten herrscht eine Teilnahmepflicht. Die Teilnahme kann beim Präsi oder beim Vice-President entschuldigt werden.


§4 Das Beleidigen der Mofas von anderen MofAmigos ist auf ein Minimum zu beschränken.


§5 Das Reiten auf Mofa und / oder Old Lady eines MofAmigos ist erst nach ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.


§6 Besucht ein MofAmigo eine anderes Clubmitglied mit Kutte und / oder Mofa ist diesem ein alkoholisches Erfrischungsgetränk anzubieten.


§7 Um die Fahrbereitschaft der gesamten Flotte zu gewährleisten, besteht die Pflicht der
Hilfestellung bei Reparaturen und Umbauten.


§8 Erleidet ein MofAmigo eine Panne oder einen Mofabruch, ist Hilfe zu leisten. Hierbei gilt dem §5 automatisch als zugestimmt.


§9 Um bei Ausfahrten einem Mofabruch vorzubeugen, besteht die Pflicht zum Mitführen eines Mindestmaßes an Werkzeug.


§10 Ein Mofaverkauf ist schnellstmöglich durch einen Mofakauf zu kompensieren. Die mofafreie Zeit muss beim Präsi oder beim Vice-President genehmigen werden. Für Prospects besteht diese Ausnahme nicht.


§11 Einem MofaAmigo ist das Erbrechen bei allen unter §2 genannten Aktivitäten untersagt. Ein Erbrechen ist lediglich mit einem ärztlichen Attest gestattet.


§12 Stirbt ein MofAmigo beim Gewichtheben, ist zuerst das Gewicht zu verdoppeln, bevor ein Arzt gerufen wird.


§13 Das Tätowieren des MofAmigo-Logos ist nur von lizenzierten Tätowierern gestattet. Will ein MofAmigo aus dem Club austreten, wird ihm das Club-Tattoo mit einem Hello- Kitty-Tattoo abgedeckt, welches von einem MofAmigo seiner Wahl gestochen wird.

§14 Eine Aufnahme als MofAmigo-Prospect bedarf der Zustimmung von Präsi und Vice-President. Ein Prospect muss ein Mofa besitzen und sich bei nächstmöglicher Gelegenheit mit einer Kiste Bier im Stammtisch vorstellen.


§15 Eine Übernahme eines Prospects zu einem Vollmitglied bedarf einer Mindestprospectzeit von 6 Monaten und einem einstimmigen Beschluss während eines Stammtisches. Erst nach der Aufnahme als Vollmitglied dürfen die MofAmigo-Patches erworben und getragen werden.


§16 Das Tragen von MofAmigo-Patches auf der Kutte ist ausschließlich Vollmitgliedern gestattet. Verstößt ein MofAmigo gegen eine der vorgenannten Regeln, wird dies bestraft. Das Strafmaß wird vom Punisher festgelegt. Alle Strafen können bei einer hierfür einzuberufenden Vollversammlung angefochten werden. 

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